Mitgliedschaft
»Wir freuen uns immer über weitere InteressentInnen, die ordentliche Mitglieder werden wollen,
um den Verein zu fördern und neu zu beleben.
Stifter und Stifterinnen, die einmalig oder regelmäßig spenden möchten, sowie Ehrenmitglieder, die auf wissenschaftlichen, künstlerischen oder ähnlichen Gebieten fördernde Beiträge leisten wollen, sind ebenfalls herzlich willkommen.«
Wie wird man ordentliches Mitglied?
Es gibt die Möglichkeit, nach einem halben Jahr am Institut und unter der Voraussetzung, dass der/die Antragsteller/in eine entsprechende Ausbildung hat und damit die Qualitätskriterien erfüllt, ordentliches Mitglied zu werden. Das ordentliche Mitglied ist aktiv und übernimmt konkrete Aufgaben im Verein.
Was ist der Unterschied zwischen einem außerordentlichen oder ordentlichen Mitglied?
Findest Du noch genau erklärt in den Statuten.
Vorteile
- Teilnahme an den Mitgliedersitzungen und damit Mitgestaltungsmöglichkeit im Verein und im Institut
- Aktives und passives Wahlrecht bei der Vorstandswahl
Der Mitgliedsbeitrag ist eine rechtliche Maßnahme.
Die damit erworbene Mitgliedschaft beinhaltet verschiedene Rechte und Pflichten.
Details dazu findest Du in den Statuten.
Karma Yoga: Wer als aktives Mitglied im Institut mitarbeitet, bekommt günstigere Konditionen bei der Raumnutzungsgebühr.
Für alle Mitglieder (aoM und oM) ist der Beitrag € 80,– Euro im Jahr.
Für einen Abend (1–2 Std.) € 5,–, einen Tag € 10,– (max. € 80,– im Jahr)
Bei Wochenenden ab Freitag Abend € 25,–
Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Kontakt
+43 (0) 677 63 71 96 59
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